Die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
werden gewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den
Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und kann
nur von Deutschen versehen werden.
Nach der bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur
Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. Wer sich für das Schöffenamt
interessiert, zum 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet und noch nicht
das 70. Lebensjahr vollendet hat, kann sich selbst oder andere geeignete
Personen vorschlagen. Bewerbungen oder Vorschläge können bis 24.02.2023 beim Markt Floß,
Rathausplatz 3, schriftlich eingereicht oder im Rathaus, Zimmer 203, abgegeben
werden. Die Bewerbungen müssen Namen, Wohnort, Familienstand, Geburtsdatum,
Geburtsort und Beruf enthalten und auch, ob bereits in der Vor- oder
Vorvorperiode die Tätigkeit als Schöffe ausgeübt wurde. Nutzen Sie für die Bewerbungen bitte ausschließlich nachfolgendes Formular.