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Schöffenwahl Bayern 2023

für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 
Die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden gewählt.
 
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden. 
 
Nach der bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. Wer sich für das Schöffenamt interessiert, zum 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet und noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat, kann sich selbst oder andere geeignete Personen vorschlagen. Bewerbungen oder Vorschläge können bis 24.02.2023 beim Markt Floß, Rathausplatz 3, schriftlich eingereicht oder im Rathaus, Zimmer 203, abgegeben werden. Die Bewerbungen müssen Namen, Wohnort, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf enthalten und auch, ob bereits in der Vor- oder Vorvorperiode die Tätigkeit als Schöffe ausgeübt wurde. Nutzen Sie für die Bewerbungen bitte ausschließlich nachfolgendes Formular.
 
 
 





Markt Floß
Rathausplatz 3
92685 Floß
 
Tel. +49 (0) 9603 / 92 11 - 0
Fax. +49 (0) 9603 / 92 11 - 50
poststelle@floss.de
Öffnungszeiten
Täglich von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
 
Terminvereinbarungen möglich
 
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