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Stand: Donnerstag, 21. November 2024 um 07:29 Uhr
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Manöverschäden

Aktuelle Manöver im Flosser Umland
 
Orientierungsmarsch Basisausbildung 30.11.2024  (Plan Ãœ11.4)
LKR Neustadt a. d. Waldnaab: Kohlberg - Pressath - Östlich von Rotzendorf - Flossenbürg - Pleystein
 

Allgemeine Informationen
 
Bei Manövern ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen von Militärkonvois auf den Straßen zu rechnen.
 
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fern zu halten. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen Sprengmitteln ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächten Polizeidienststelle zu melden.
 
Schadensmeldungen und Fristen
 
Manöverschäden unter der Beteiligung von Gaststreitkräften:
Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgeben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstr. 50, 90408 Nürnberg, geltend zu machen.
 
Das Antragsformular für den Ersatz von Manöverschäden finden Sie hier.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt und dem Handblatt.
 
Manöverschäden durch die Bundeswehr:
Von der Bundeswehr allein verursachte Manöverschäden sind im Bauamt des Marktes Floß zu melden. Hierfür ist das Antragsformular ausgefüllt vorzulegen. Danach können die Anträge durch die Geschädigten an das zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weitergeleitet werden, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.
 
Wir empfehlen die Bereitstellung von Bildmaterial der Schäden.
Markt Floß
Rathausplatz 3
92685 Floß
 
Tel. +49 (0) 9603 / 92 11 - 0
Fax. +49 (0) 9603 / 92 11 - 50
poststelle@floss.de
Öffnungszeiten
Täglich von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
 
Terminvereinbarungen möglich
 
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