Aufruf zur
Einreichung von Förderanfragen für Ökoprojekte
Auf Grundlage des
Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 23.10.2024 steht der
Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald für das Jahr 2025 ein
„Verfügungsrahmen Ökoprojekte" in Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung.
Die Öko-Modellregion
Naturparkland Oberpfälzer Wald ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten
Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des
„Verfügungsrahmens Ökoprojekte" auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung
von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 den
Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen und das Bewusstsein für
regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise
Kleinprojekte zur
• Stärkung
der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler
Bio-Wertschöpfungsketten,
• Verbesserung
der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
• Stärkung
des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
• Bewusstseinsbildung
für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel,
Gastronomie, Verbraucher usw.).
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige
Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um
Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden
förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht
überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt
gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht
werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen
Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren
Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich
bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der
Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der
Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine
Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne
finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung
der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder
auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung
geschlossen wird.
Nicht
als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung
oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und
-erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge
bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und
Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger
Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z. B. Planieren) gilt
nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den
weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen
Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B.
Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung
von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen
sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu finden.
Bei Antragstellern, die laut EU-Öko-Verordnung
2018/848 zertifizierungspflichtig sind, muss bei Antragstellung die
Biozertifizierung oder, im Falle der Umstellung, ein unterschriebener
Kontrollvertrag vorgewiesen werden.
Das Kleinprojekt
muss so
rechtzeitig umgesetzt werden, dass der
Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025
vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind:
a) juristische
Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche
Personen und Personengesellschaften, jedoch nicht der Erstempfängeroder die verantwortliche Stelle.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der
Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben
(Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit
bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter
Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten
maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR
werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus
anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen
ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als
Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die
zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über den
„Verfügungsrahmen Ökoprojekte". Eine zusätzliche Förderung über sonstige
Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE und Dorf-R) ist nicht
erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte"
können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Konzepts der Öko-Modellregionen dienen und im
Gebiet der Öko-Modellregion liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch
ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen
zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl
Kriterium |
Bewertungsinhalt |
Punkte |
1 |
Ziele der Öko-Modellregion (1)
|
6 |
2 |
Mindestkriterium: Ziele der Öko-Modellregion (2)
|
4 |
3 |
Öffentlichkeitswirkung und Reichweite
|
4 |
4 |
Innovation |
2 |
5 |
Vernetzung und Kooperation
|
2 |
6 |
Vorteile Ökolandbau
|
2 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der
Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien
bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu
unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden
„Verfügungsrahmen Ökoprojekte".
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher
Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Naturparkland
Oberpfälzer Wald und dem Träger des ausgewählten
Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine
•
Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 28.02.2025
•
Spätester Termin der Abrechnung mit der
verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (Vorlage des
Durchführungsnachweises): 01.10.2025
Das erforderliche
Antragsformular und das Merkblatt mit
ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen
Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter
www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung /
LEADER à Öko-Modellregion)
zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende
Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle der Öko-Modellregion
Naturparkland Oberpfälzer Wald
ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.
Friedrichstraße 27
92648 Vohenstrauß
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Katharina Haas
Projektmanagerin
Öko-Modellregion
Naturparkland Oberpfälzer Wald
Markt Tännesberg
Pfreimder Straße
1
92723 Tännesberg
Tel.: +49 (0)9655 920041
Mobil: +49 (0)171 2646651
E-Mail: khaas@taennesberg.de