Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts
für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in
Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren befragen die Statistischen Ämter im
gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth sind
das rund 60 000 Haushalte im Freistaat. Sie werden im Verlauf des Jahres von
geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und
sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der
Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Die gewonnenen Daten sind
eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für Politik, Gesellschaft,
Wirtschaft und Wissenschaft.
Fürth. Im Jahr 2022 findet im Freistaat - wie
im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden dafür
jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt
und Einkommen, befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen inhaltlichen
Schwerpunkt steht dieses Jahr das „Wohnen" im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst
gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm.
Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als
drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über
Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung
von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten.
Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt,
wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.
60.000 zufällig
ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2022 finden ganzjährig von
Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60.000 Haushalte
zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche
Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen
Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren
teil. Diesen Haushalten wird postalisch vor der eigentlichen Befragung ein
Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik
zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für das telefonisches Interview. Für den überwiegenden
Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Befragung liefert
Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik,
Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. So wird beispielsweise
für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in
wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem
entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus
den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen
sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des
Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht
und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.