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Bekanntmachung nach § 50 Abs.5 BMG

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG
Markt Floß, Rathausplatz 3, 92685 Floß
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von
Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des
Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher
oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden
Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen,
Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf,
für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs.
1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten
dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
 
 
Die Betroffenen haben das Recht, der Ãœbermittlung ihrer Daten durch die
Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer
bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht
nicht erneut zu widersprechen; die Ãœbermittlungssperre bleibt bis zu einem
schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem
Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch
persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
 
 
Anschrift Gemeinde: Markt Floß, Rathausplatz 3, 92685 Floß
Zimmer 1 (Bürgerbüro)
Telefon: 09603-921122 oder 92110
 
 
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13.30 bis 17.30 Uhr
Ort, Datum
Floß, 10.02.2021  
gez. Schuller
Markt Floß
Rathausplatz 3
92685 Floß
 
Tel. +49 (0) 9603 / 92 11 - 0
Fax. +49 (0) 9603 / 92 11 - 50
poststelle@floss.de
Öffnungszeiten
Täglich von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
 
Terminvereinbarungen möglich
 
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